Als gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland haben Sie die Möglichkeit auf eine Reihe von Pflegeleistungen, die von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Leistungen variieren je nach eingestuften Pflegegrad, individuellen Bedürfnissen und den jeweiligen Verträgen der Krankenkassen. Im Allgemeinen können gesetzlich Versicherte jedoch folgende Pflegeleistungen erhalten:
Diese können monatlich bis zu einem festgelegten Betrag von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.