Zum Erwerb des Führerscheins wird eine Erste-Hilfe-Schulung mit einer Länge von 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten benötigt. Dieser Kurs ist für alle Führerscheinklassen gültig.
Die Kurse sind bundesweit nach den Richtlinien der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) staatlich anerkannt. Wir bieten diese in unseren Räumlichkeiten für Sie an.
Innerhalb von 7,5 Stunden werden die wichtigsten Handlungen für Notfallsituationen besprochen. Unser Team wird Ihnen mit vielen realitätsnahen Beispielen und praktischen Übungen das Erlernen von Notfallmaßnahmen leicht machen. Eine sympathische und aufgeschlossene Unterrichtsgestaltung ist bei uns das A und O für einen gelungenen Kurs.
Die Mindestanzahl der Ersthelfer ist in der DGUV Vorschrift 1 §26 geregelt. Betriebe mit bis zu 20 Versicherten benötigen einen Ersthelfer.
Bei Unternehmen mit mehr als 20 Versicherten gelten die folgenden Regeln:
Von der Zahl der Ersthelfer kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft unter Berücksichtigung des individuellen Gefährdungspotentials abgewichen werden.
Für Gruppen ab 10 Teilnehmer* bieten wir sowohl den Erste-Hilfe-Grundlehrgang als auch die Erste-Hilfe-Fortbildung als Inhouse-Schulung an.